Darf der Vermieter nachträglich ein Depot verlangen?
Ich bin vor einigen Monaten in eine neue Wohnung gezogen. Nun will mein Vermieter von mir per sofort eine Mietzinskaution in der Höhe von drei Monatsmieten, weil ich eine Miete zu spät bezahlt habe. Darf er so vorgehen, und ist die Höhe gerechtfertigt? Wo muss eine allfällige Mietzinskaution hinterlegt werden?
Der Vermieter darf eine Mietzinskaution (oder ein «Mietzinsdepot») nur fordern, wenn sie vertraglich vereinbart wurde. Üblicherweise ist eine Mietzinskaution bei Abschluss des Mietvertrages zu leisten. Sie dient dem Vermieter als Sicherheit für das Risiko, das er durch die Überlassung der Wohnung eingeht (z. B. Nichtbezahlung des Mietzinses oder Beschädigung der Mietsache).
Mietvertrag ändern
Will der Vermieter im Laufe des eine Sicherheitsleistung einführen und ist dies noch nicht im Mietvertrag vorgesehen, so muss der Mietvertrag entsprechend geändert werden. Dabei muss der Vermieter die vertraglichen Kündigungsfristen und -termine einhalten und das amtlich genehmigte Formular des jeweiligen Kantons verwenden. Er muss auf diesem Formular die Höhe der Mietzinskaution bezeichnen, benennen, ab wann die Änderung gelten soll, und diese begründen. Das Formular muss dem Mieter mindestens zehn Tage vor Beginn der Kündigungsfrist zugehen. Genauso handeln muss der Vermieter, wenn er eine ursprünglich vereinbarte Sicherheit erhöhen will. Da Sie schon vor einigen Monaten eingezogen sind und bisher keine Mietzinskaution vereinbart wurde, muss Ihr Vermieter entsprechend vorgehen.
Änderung anfechten
Weisen Sie Ihren Vermieter darauf hin und verlangen Sie eine ordentliche Mietvertragsänderung. Sind Sie mit der Sicherheitsleistung nicht einverstanden, haben Sie die Möglichkeit, nach Empfang der offiziellen Mitteilung den Mietvertrag zu kündigen oder die Änderung anzufechten. Bei einer Anfechtung müssen Sie innert 30 Tagen nach Erhalt des Formulars an die Schlichtungsbehörde gelangen. Akzeptieren Sie die Mietzinskaution, muss die Sicherheit bei einer Bank auf einem Sparkonto auf Ihren Namen hinterlegt werden. Entweder übergeben Sie dem Vermieter die Sicherheitsleistung, der sie dann bei der Bank auf Ihren Namen hinterlegt, oder Sie eröffnen selbst ein Konto und legen dem Vermieter eine Bestätigung über die Einzahlung vor.
Der Vermieter darf bei der Vermietung von Wohnräumen eine Sicherheit in der Höhe von maximal drei Monatszinsen einschliesslich Nebenkosten verlangen. Die Höhe der von Ihrem Vermieter geforderten Mietzinskaution ist somit zulässig. Die Mietzinskaution deckt im Zweifel sämtliche Ansprüche des Vermieters aus dem Mietverhältnis. Die Parteien können aber nicht von sich aus auf die geleistete Sicherheit greifen. Die Bank darf die Sicherheitsleistung nur mit Zustimmung beider Parteien oder gestützt auf ein rechtskräftiges Gerichtsurteil oder einen rechtskräftigen Zahlungsbefehl herausgeben.
Als Mieter können Sie zudem die Rückerstattung der Sicherheit verlangen, wenn der Vermieter innert eines Jahres nach Beendigung des Mietverhältnisses keine rechtlichen Schritte gegen Sie unternommen hat.