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Publikationen / News

15Apr.
MLaw Christina Hammerich

Konkubinat mit Kindern

Ich, 35-jährig, lebe mit meinem Partner und unseren zwei gemeinsamen Kindern (5 und 3 Jahre). Wir sind nicht verheiratet. Ich arbeite in einem Teilzeitpensum von 40 Prozent, mein Partner arbeitet Vollzeit. Wie kann ich mich finanziell absichern?

1Feb.
Dr. iur. Claudio Stocker

Nachbargrundstück

Grosser Baum des Nachbarn ragt auf unser Grundstück: Muss er für allfällige Schäden aufkommen?

Im Nachbargarten steht an der Grenze eine sehr hohe Tanne. Einige Äste ragen weit in unser Grundstück. Wir befürchten, dass sie bei einem Sturm auf unser Haus stürzen könnte. Können wir verlangen, dass der Nachbar die auf unser Grundstück ragenden Äste entfernt? Müsste der Nachbar für einen Schaden an Haus und Garten aufkommen?

11Jan.
MLaw Mathias Buchmann

Berufung auf Gewohnheitsrecht bei Zugang über Nachbarsgrundstück?

Seit vielen Jahren benutzen wir eine Abkürzung zu unserem Haus, die über eine Wiese der Nachbarn führt. Diese hatten uns mündlich die Erlaubnis dazu gegeben. Nun haben sie ihr Grundstück verkauft. Die neuen Nachbarn wollen uns das Wegrecht verbieten, da es nicht im Grundbuch eingetragen sei. Besteht nach so vielen Jahren nicht ein Gewohnheitsrecht?

11Jan.
MLaw Angela John

Scheidung: Gewinnverteilung bei Verkauf Wohneigentum

Mein Mann und ich lassen uns scheiden. Wir verkaufen das Einfamilienhaus (je hälftiges Miteigentum) mit Gewinn. Ich habe einen Teil aus einer Schenkung und mein Mann aus seinen Ersparnissen investiert. Den Rest haben wir über eine Hypothek finanziert. Wie wird der Erlös beim Verkauf der Liegenschaft verteilt?

3Aug.
MLaw Maurus Scheuber, Rechtsanwalt

Renovation bei Stockwerkeigentum

Renovationsarbeiten: Muss die Gemeinschaft der Stockwerkeigentümer für eine Mietzinsreduktion aufkommen?

In unserem Haus mit zwölf Eigentumswohnungen werden aktuell die Heizungen sowie Fenster ersetzt, was während mehreren Wochen zu Einschränkungen führt. Ein Eigentümer, der seinem Mieter eine Mietzinsreduktion zugestanden hat, verlangt nun, dass die Gemeinschaft der Stockwerkeigentümer ihm diese Mietzinseinbusse vergütet. Müssen wir das wirklich?

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